Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung für B2B-Umsätze verpflichtend.
Jedes Unternehmen muss dann in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu versenden.

Norm EN 16931
E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
ZUGFeRD 2.x und XRechnung sind die Formate der Wahl.

Rechnungsempfänger und Rechnungssteller
Wichtig: Ab 2025 sind alle inländischen Unternehmer zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.
Bis zum 31.12.2026 dürfen – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – weiterhin Papierrechnungen versendet werden.

Schwellenwert
Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen versenden.
Kleinere Unternehmen haben bis Ende 2027 Zeit, auf E-Rechnungen umzustellen.

Endgültige Umstellung
Ab 01.01.2028 sind alle B2B-Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.

APLs Engagement
APL-System unterstützt ab dem 01.01.2025 die Norm EN 16931.
Der Versand und Empfang wird in den Formaten ZUGFeRD 2 und XRechnung möglich sein.
Bereits in Planung: Eine zusätzliche Anbindung an die neue E-Rechnungsplattform der DATEV.